Literatur, Zeitschriften

Allgemeines

Literatur wird zur Handelsware, die Autor:innen und ihre Vereinigungen bedürfen aber der öffentlichen Förderung genauso wie Teile des Literaturbetriebes, zu denen Vermittlungsinstitutionen, wie das Literaturhaus (wo zeitgenössische lokale wie internationale Literat:innen präsentiert sowie Forschung und Dokumentation betrieben wird) oder Literaturzeitschriften (von "manuskripte" über "Lichtungen" und "Perspektive" bis zu jüngeren Initiativen) und literarische Verlage gehören.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Vereinigungen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Autor:innen, z. B. literarische Publikationen, Lesungen etc., zu fördern. Buchankäufe für Stadtbibliothek und Kulturamt zählen ebenso zu den Unterstützungsmaßnahmen.

Fachbeirat / Kriterien

Fachbeirat

  • Mag. Dr. Stefan Maurer
  • Maga Eva Schäffer-Orgler
  • Drin Alexandra Strohmaier

Kriterien

Als vorrangige Ziele des Fachbeirates Literatur, Zeitschriften wurden definiert:

Bei Verlagen, Institutionen und Zeitschriften: Graz-Bezug, Qualität, Vielfaltsicherung, Professionalität, Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, Kontinuität, Nachhaltigkeit und Publizität, Stimmigkeit im Kulturgefüge der Stadt

Bei Einzelprojekten und Autor:innenförderung: Graz-Bezug, Qualität, Vielfaltsicherung, Initialförderung, Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug

  • Konzeption, Aufgabenstellung
  • Qualitätsanspruch (bei Institutionen auch: Einlösung)
  • Innovation
  • Potential zur (über-)regionalen Vernetzung
  • Nachhaltigkeit, Kontinuität (wird bei Einzelprojekten nicht bewertet)
  • Kommunikation, Vermittlungs- und Vertriebskonzept (wird bei Einzelprojekten nicht bewertet)
  • Plausible Kalkulation und Kostenbewusstsein
  • Drittmittelfinanzierung (EU, Bund, Land, Sponsoren; bei Institutionen auch: projektbezogene Einnahmen)
  • Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt

Für Details siehe:
Geschäftsordnung für den Grazer Fachbeirat Literatur, Zeitschriften

Förderungsantrag / Logo / Termine

Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.

Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.

Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.

Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.

Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.

Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.

Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.

Kontakt

Konrad Stachl
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4924
Mobil: 0664 60872 4924
e-mail: konrad.stachl@stadt.graz.at

Abteilungsleiter
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

geändert: Juli 2025

geändert: Juli 2025