Spartenübergreifendes, Kulturzentren

Allgemeines

Früher bezeichnete man als "spartenübergreifend" alles, was man nicht einordnen konnte. Heute wird dieser Bereich einerseits inhaltlich durch die Praxis des "cross over", andererseits formal durch die wachsenden Initiativen, welche mehrspartig und interdisziplinär arbeiten, immer wichtiger.

In diesem Bereich finden sich daher nicht nur Festivals wie u. a. der "steirische herbst" und Institutionen wie das "Forum Stadtpark", sondern es haben auch zahlreiche, sich Kategorisierungen widersetzende, unangepasste und eventuell undefinierbare Projekte eine reelle Chance auf Unterstützung.

Die Fachbeirät:innen kommen aus unterschiedlichen Bereichen und decken ein breites Spektrum inhaltlich ab. Aufgrund der Fülle und Komplexität der Ansuchen legen sie in ihrer Beurteilung u. a. das Hauptaugenmerk auf ein klares Konzept und eine erwartbare Professionalität in der Umsetzung.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Aufführungen, Ausstellungen, Kataloge, etc., zu fördern.

Fachbeirat / Kriterien

Fachbeirat

  • Maga Lina Hölscher M.A.
  • Mag. Hannes Pointner
  • Christian Ruck
  • Maga Nora Theiss

Kriterien

Als Ziele-Raster des Fachbeirates Spartenübergreifendes und Kulturzentren wurden definiert:
Graz-Bezug, Qualität, Internationale Relevanz, Vielfaltsicherung, Professionalität, Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, Kontinuität und Nachhaltigkeit, Stimmigkeit im Kulturgefüge der Stadt, sozialer Ansatz, multikultureller Ansatz, soziokultureller Netzwerkcharakter, wissenschaftlicher Gehalt

  • Qualität (schließt ein: Klares Konzept, Bedeutung der Initiative im Rahmen des Grazer Kulturlebens, erwartbare Professionalität der Umsetzung, Anspruch auf faszinierende Gestaltung, Nachhaltigkeit)
  • Innovation (schließt ein: zumindest einzelne neue Projekte im Jahresprogramm, neue Versuche der Kommunikation, Gewinnung neuen/jungen Publikums)
  • Kommunikation (schließt ein: Angabe des Zielpublikums, erwartbare Teilnehmer:innen/ Besucher:innenzahlen, Marketingkonzept, Medienarbeit und erwartbare Medienresonanz, generationenübergreifende Aspekte, Webpräsenz, Dokumentation)
  • Kooperation (schließt ein: Zusammenarbeit (insbesondere neue) mit öffentlichen und privaten Institutionen, Gewinnung von Sponsor:innen bzw. Drittmitteln, überregionale und internationale Vernetzung)
  • Budgettransparenz (schließt ein: Klare Aufschlüsselung des Budgets, Kostenbewusstsein, Begründung außergewöhnlicher Honorare und Gehälter)
  • Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt

Geschäftsordnung für den Grazer Fachbeirat Spartenübergreifendes, Kulturzentren

Förderungsantrag / Logo / Termine

Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.

Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.

Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.

Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.

Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.

Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.

Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.

Kontakt

Karin Fras
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4920
Mobil: 0664 60872 4920
e-mail: karin.fras@stadt.graz.at

Abteilungsleiter
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

geändert: Juli 2025

geändert: Juli 2025